Im Rahmen der Versorgung von Patientinnen und Patienten kann Ergotherapie verordnet werden, um
- eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (Kuration, Rehabilitation)
 - eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die zu einer Krankheit führen würde (Prävention)
 - einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Förderung)
 - Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern
 
Hier finden Sie Fakten und Hinweise, die Ihnen bei der Verordnung von Ergotherapie helfen sollen sowie weiterführende Materialien.
[Quelle Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. DVE]